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   FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 5 K 5083/14   

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https://dejure.org/2014,45445
FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 5 K 5083/14 (https://dejure.org/2014,45445)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.11.2014 - 5 K 5083/14 (https://dejure.org/2014,45445)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. November 2014 - 5 K 5083/14 (https://dejure.org/2014,45445)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abziehbarkeit der Vorsteuer im Rahmen des Betriebs eines Flugplatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 14
    Kein Vorsteuerabzug aus einer Rechnung, die eine unzutreffende Steuernummer des Leistenden enthält keine Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Vorsteuerabzug aus einer Rechnung, die eine unzutreffende Steuernummer des Leistenden enthält - keine Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 15.07.2010 - C-368/09

    Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 5 K 5083/14
    Sie bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteile vom 15.07.2010 C-368/09 -Pannon Gep-; vom 08.05.2013 C-271/12 -Petroma Transports SA-) und des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 30.04.2009 VR 15/07; Beschlüsse vom 20.07.2012 VB 82/11 und 10.01.2013 XI B 33/12) und trägt vor, die ursprünglichen Rechnungsangaben seien zwar unvollständig gewesen, gleichwohl hätten diese Rechnungen die nach der Rechtsprechung des BFH erforderlichen Mindestangaben, nämlich Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, Leistungsbeschreibung, Entgelt ohne Steuer, den Steuerbetrag und gegebenenfalls einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung enthalten.

    Eine Änderung dieser Beurteilung aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 15.7.2010 (C-368/09) hält der Senat nicht für geboten (vgl. dagegen Anmerkungen zum EuGH-Urteil vom 15.7.2010 von Martin, BFH/PR 2010, 389 und Wäger, DStR 2010, 1478 sowie Sterzinger, UR 2010, 700).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-152/02

    Terra Baubedarf-Handel

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 5 K 5083/14
    Der EuGH hat mit Urteil vom 29.4.2004 (C-152/02 -Terra Baubedarf-, Slg. 2004, 5583) entschieden, dass Artikel 18 Abs. 2 Unterabsatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern so auszulegen ist, dass das Vorsteuerabzugsrecht für den Erklärungszeitraum auszuüben ist, in dem die beiden dort genannten erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dass nämlich die Lieferung der Gegenstände oder die Dienstleistung bewirkt wurde und dass der Steuerpflichtige die Rechnung oder das Dokument besitzt, das nach den von den Mitgliedstaaten festgelegten Kriterien als Rechnung betrachtet werden kann.
  • BFH, 01.07.2004 - V R 33/01

    Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen nach den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 5 K 5083/14
    Dies ist von der anschließenden Rechtsprechung des BFH bestätigt worden (vgl. Urteile vom 01.07.2004 V R 33/01, BStBl II 2004, 861; vom 30.04.2009 V R 15/07, BStBl II 2009, 774; Beschluss vom 3.8.2009 XI B 32, 33/09, juris).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 5 K 5083/14
    Dies ist von der anschließenden Rechtsprechung des BFH bestätigt worden (vgl. Urteile vom 01.07.2004 V R 33/01, BStBl II 2004, 861; vom 30.04.2009 V R 15/07, BStBl II 2009, 774; Beschluss vom 3.8.2009 XI B 32, 33/09, juris).
  • BFH, 20.07.2012 - V B 82/11

    Leistungsort bei Schadensregulierung und Rückwirkung der Rechnungsberichtigung -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 5 K 5083/14
    Eine andere Beurteilung ist schließlich auch nicht aufgrund des Beschlusses des BFH vom 20.7.2012 (V B 82/11, BStBl II 2012, 809) geboten.
  • EuGH, 08.05.2013 - C-271/12

    Petroma Transports u.a. - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 5 K 5083/14
    Sie bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteile vom 15.07.2010 C-368/09 -Pannon Gep-; vom 08.05.2013 C-271/12 -Petroma Transports SA-) und des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 30.04.2009 VR 15/07; Beschlüsse vom 20.07.2012 VB 82/11 und 10.01.2013 XI B 33/12) und trägt vor, die ursprünglichen Rechnungsangaben seien zwar unvollständig gewesen, gleichwohl hätten diese Rechnungen die nach der Rechtsprechung des BFH erforderlichen Mindestangaben, nämlich Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, Leistungsbeschreibung, Entgelt ohne Steuer, den Steuerbetrag und gegebenenfalls einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung enthalten.
  • BFH, 10.01.2013 - XI B 33/12

    Rechnungsberichtigung setzt zuvor erteilte (erstmalige) Rechnung voraus

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 5 K 5083/14
    Sie bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteile vom 15.07.2010 C-368/09 -Pannon Gep-; vom 08.05.2013 C-271/12 -Petroma Transports SA-) und des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 30.04.2009 VR 15/07; Beschlüsse vom 20.07.2012 VB 82/11 und 10.01.2013 XI B 33/12) und trägt vor, die ursprünglichen Rechnungsangaben seien zwar unvollständig gewesen, gleichwohl hätten diese Rechnungen die nach der Rechtsprechung des BFH erforderlichen Mindestangaben, nämlich Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, Leistungsbeschreibung, Entgelt ohne Steuer, den Steuerbetrag und gegebenenfalls einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung enthalten.
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs - Berechtigung zum Vorsteuerabzug einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 5 K 5083/14
    Obgleich die Ausführungen des EuGH eine rückwirkende Anerkennung des Vorsteuerabzugs in dem konkreten Fall bedeuten, sind sie nach Ansicht des Senats aus den genannten Gründen nicht dahingehend zu verstehen, dass der Vorsteuerabzug nunmehr grundsätzlich rückwirkend zulässig sein soll und dass dies auch dann gilt, wenn - wie hier - die berechtigten Rechnungen noch vor Erlass des Umsatzsteuer-Änderungsbescheides eingereicht werden (so auch Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.9.2010 6 K 2089/10, UR 2010, 863).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 K 5092/14

    Kein rückwirkender Vorsteuerabzug bei Berichtigung von unzutreffenden Angaben in

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 5 K 5083/14
    Der Vorsteuerabzug ist nicht in den Streitjahren zu gewähren, da die Rechnungskorrektur nach Auffassung des Senats keine Rückwirkung entfaltet (so auch Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 9.10.2014 5 K 5092/14).
  • BFH, 20.10.2016 - V R 64/14

    Umsatzsteuer: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der

    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. November 2014  5 K 5083/14 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 12. Dezember 2011 aufgehoben.

    Die daraufhin erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 13. November 2014  5 K 5083/14 ab.

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 7 K 7377/11

    Umsatzsteuer 2005 bis 2007

    Er folgt insoweit dem 5. Senat des FG Berlin-Brandenburg (Urteile vom 09.10.2014 - 5 K 5092/14, EFG 2015, 600, und vom 13.11.2014 - 5 K 5083/14, MehrwertsteuerRecht -MwStR- 2015, 358).
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